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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Wodtke-Werbetechnik, Januar 2024

 

1.1 Gültigkeit der AGB

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Wodtke Werbetechnik erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir Ihnen in jedem Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben.

 

1.2 Angebot - Auftragsbestätigung

Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sowie mündliche Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und schriftliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Firma Wodtke Werbetechnik.
Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

1.3 Lieferungen

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die der Firma Wodtke Werbetechnik die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik usw.) hat die Firma Wodtke Werbetechnik auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

 

1.4 Sicherungsrechte

A.) Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis unsere sämtlichen Forderungen- ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund und ihre Entstehungszeit - aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind, bis ein etwaiger Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist, bei Entgegennahme von Wechseln oder Scheck bis zu deren Einlösung. Der Kunde darf die von uns gelieferten Materialien im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verarbeiten und/oder weiterveräußern. Die Ermächtigung der Weiterveräußerung entfällt dann, wenn der Kunde mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat. Die Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.
B.) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch uns. Uns steht das Eigentum oder Miteigentum, §§ 947, 950 BGB, an der hierdurch entstehenden neuen Sache zu.
Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung, § 948 BGB, zu. Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Kunde tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware.
C.) Aus unseren Wunsch hat der Kunde, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekannt zu geben und uns die erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der Eigentumsvorbehaltsware oder uns gegebenen Sicherungen die Höhe unserer Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung verpflichtet.
D.) Wird die gelieferte Ware oder werden die daraus hergestellten Sachen in das Grundstück eines Dritten derart eingebracht, dass sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden, so gehen die anstelle dieser Sachen tretenden Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des Einkaufswertes unserer verbauten Ware zur Sicherung unserer Forderung auf uns über, ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Übergang dieser Forderung ist für den Zeitpunkt ihrer Entstehung vereinbart.
E.) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen.
F.) Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert nicht unsere Rücktrittserklärung; in diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sein denn, wir hätten diesen ausdrücklich erklärt.

 

1.5 Widerrufsrecht (nur für Fernabsatzverträge)

(1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: Firma wodtke-werbetechnik, Kirchstr. 7 , 72655. Altdorf
(2) Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

(3)Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

(4) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Artikeln, die auf Wunsch des Käufers angefertigt oder umgearbeitet wurden bzw. auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für im Auftrage des Kunden und nach dessen Vorlage bzw. Kundenwunsch individualisierte Produkte. Ein individualisiertes Produkt liegt auch dann vor, wenn der Käufer einen Artikel nach eigenen Wünschen aus einer vorgegebenen Anzahl von Gestaltungsoptionen (Größe, Farbe, Motiv, Qualität und Druckseite) zusammengestellt und beauftragt hat.

(5) Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

1.6 Warenrücksendungen (sofern der Kunde nicht Verbraucher ist)

(1) Allen Waren-Rücklieferungen muss unser Waren-Rücksendeschein beigefügt sein. Retouren ohne diesen Schein werden nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung bearbeitet. Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler holen wir die Ware bei Ihnen ab oder senden Ihnen eine entsprechende Paketmarke für die kostenfreie Rücksendung. Die Rücksendung kann telefonisch, per Fax oder E-Mail angefordert werden. Nach Bearbeitung der Retoure erfolgt Gutschrift über den Warenwert ohne Abzug.
(2) Liegt kein Lieferantenfehler bzw. mangelhafte Ware vor, senden Sie uns bitte die Ware mit dem Rücksendeschein frei Haus zu. Wir akzeptieren Rücksendungen neuwertiger, unveredelter Ware, wenn unsere Lieferung nicht länger als 4 Wochen zurückliegt. Werkseitig einzelverpackte Hemden und Blusen können nach dem Auspacken nicht zurückgenommen werden. Nach Bearbeitung der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den berechneten Warenwert, abzüglich 15 % Handlingkosten, mindestens Euro 5,00.
(3) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir veredelte Ware die nicht von uns veredelt wurde, nicht als Reklamation zurücknehmen können. Der Käufer verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Veredeln (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. von seinem Veredelungsbetrieb untersuchen zu lassen.
(4) Muster sind generell vom Umtausch bzw. von einer Rückgabe ausgeschlossen.

 

1.7 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zahlungsansprüchen von Wodtke Werbetechnik Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mängelrügen - entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis und sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.

 

1.8 Gewährleistung/Haftungsausschluss

(1) Bei Beanstandung von Mängeln kann der Käufer, der Verbraucher ist, Lieferung einer mangelfreien Sache oder Nachbesserung verlangen. Das Widerrufsrecht gem. 1.5 bleibt unberührt. Der Verkäufer kann dies verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
(2) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde, der Verbraucher ist, wahlweise Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens 2 Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff.I.V. 437 BGB.
(3)Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft hat der Käufer die Waren unverzüglich nach Ablieferung auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich der Firma Wodtke Werbetechnik anzuzeigen. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind unverzüglich ebenfalls der Firma Wodtke Werbetechnik anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.
(4) Die Firma Wodtke Werbetechnik übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige Farb-, Qualitäts-, Größen und Formabweichungen die handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind, es sei denn, der Kunde hat zuvor ein kostenpflichtiges Muster angefordert. Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten. Alle Maße und Gewichte in Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka Angaben. Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es sich im "Preiswert" und nicht um "Konfektionsware" handelt, insbesondere bei T-Shirts und Werbeartikeln, müssen kleine Fehler durch den Auftraggeber in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist hier ausgeschlossen.
(5) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung oder Benutzung oder auf Veränderung oder Verschleiß durch Überbeanspruchung der gelieferten Ware beruht. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen.

(6) Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust von uns zur Verfügung gestellten Originalen, Vorlagen, Filme, Dias, Fotos, Skizzen etc. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung auf den tatsächlichen Materialwert der Vorlagen bzw. des überlassenen Materials beschränkt.

 

FAHRZEUGBESCHRIFTUNGEN


Das Fahrzeug muss fettfrei, gereinigt und trocken übergeben werden. Feuchtigkeit muss komplett abgezogen sein (24Std. vor Arbeitsbeginn einfache Wäsche, danach das Fahrzeug in geschlossenen Räumlichkeiten austrocknen lassen).
Die Montage erfolgt in einem geschlossenen Raum mit ausreichender Bewegungsfreiheit (Leiter aufstellen etc.). Die Mindesttemperatur beträgt 20 Grad. Mindestens 2 Stromanschlüsse müssen vorhanden sein. Die Lichtverhältnisse müssen der Beschichtung gerecht werden (keine Tiefgarage).Anbauteile wie z.B. Blinker, Klappen etc. müssen bitte entfernt werden, damit eine fachgerechte Montage ermöglicht wird.
Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt!Wir beschichten ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.
Da Folienbeschichtungen nur oberflächlich erfolgen, kann es vorkommen, dass die Fahrzeugfarbe vereinzelt sichtbar bleibt (Fugen).Wir behalten uns vor, Details am Fahrzeug (Kühlergrill o.ä. Fahrzeugteile) in Segmenten oder ggf. in Streifen zu kleben.
Die Beschichtung wird in senkrechten Folienbahnen erfolgen. Die Folienbreite liegt bei 1340 mm. Es ist eine Folienüberlappung . Die Überlappung läuft mit der Fahrtrichtung.
Der Mindestabstand des Betrachters zum Fahrzeug nach der Folienbeschichtung beträgt 2m. Alle vermeintlichen Unregelmäßigkeiten unter dem Betrachtungswert werden nicht anerkannt.

Kleinstbläßchen bzw. Rakelspuren ziehen von alleine raus. Größere werden punktiert. Staubeinschlüsse lassen sich nicht hundertprozentig vermeiden.


1.9 Veredelungsaufträge

(1) Wird bei Veredelungsaufträgen die Übersendung eines Korrekturabzuges bzw. Andruckmusters nicht ausdrücklich verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung auf grob fahrlässig oder vorsätzliches Verschulden. Handelsübliche oder technisch bedingte Anweichungen von Farben, Beschaffenheit, Maßen, Mustern etc. berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln, die sich aus einer Nichtbeachtung der, der Ware beigegebenen oder aus den Etiketten ersichtlichen Gebrauchs- oder Waschanleitungen ergeben, sind ausgeschlossen.
(2) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % der Gesamtbestellmenge müssen insbesondere bei Veredelungsaufträgen akzeptiert werden und sich kein Grund für Nachlieferungen.
(3) Die dem Auftraggeber für die Erstellung von Druckvorlagen (Filme, Siebe) oder Computerdaten (z.B. Digitaldruck, Stickprogramme) berechneten Kosten stellen immer nur einen Anteil an den tatsächlichen Kosten dar. Ein Anrecht auf die Herausgabe dieser Vorlagen, Dateien oder Programme wird generell ausgeschlossen, wenn keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Ebenso bleibt uns das alleinige Urheber- und sonstige Schutzrecht an von uns gefertigten, gestalteten oder umgestalteten Motiven.
(4) Veredelte Waren und Abbildungen können zum Zwecke der Eigenwerbung von uns verwendet werden, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

 

2.0 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung ggf. an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, z.B. an Banken oder Zahlungsvermittler zur Abrechnung und ggf. an Internetauktionshäuser zur Kaufabwicklung bei Internetauktionen.
(2) Firma Wodtke Werbetechnik behält sich darüber hinaus vor, technisch ermittelbare Identifikationsmerkmale des Kunden, wie z.B. IP-Adresse, Datum und Zeit des Bestellvorganges, zu speichern. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Auf Wunsch werden dem Kunden die gespeicherten Daten bekannt gegeben.

 

2.1 Urheberrechte

Sofern der Kunde die Firma Wodtke Werbetechnik mit der Herstellung individualisierter Produkte beauftragt und ihr hierzu Motive oder Vorlagen zur Verfügung stellt, so versichert der Kunde, dass die zur Verfügung gestellten Motive oder Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die Firma Wodtke Werbetechnik von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere aus der Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung der eingereichten Motive oder Vorlagen, die ggf. Dritte gegen sie hieraus geltend machen, frei. Insoweit ist die Firma Wodtke Werbetechnik berechtigt, auch den Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen, der ihr durch die notwendige Rechtsverteidigung gegen die Ansprüche Dritter entseht.

2.2 Mitteilungen

 

(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
(2) In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d.h. sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
(3) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.

 

2.3 Zahlungen

(1) Alle Rechnungen der Firma Wodtke Werbetechnik sind innerhalb von 7 Tagen netto zur Zahlung fällig. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist die Firma Wodtke Werbetechnik berechtigt Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu erheben.

 

2.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Soweit die Voraussetzungen des § 38 BGB Absatz 1 und Absatz 2 vorliegen, gilt Altdorf als Erfüllungsort und Nürtingen als Gerichtsstand vereinbart.

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